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Schwangerschaftskonfliktberatung (§219 StGB)

Bei uns können Sie sich informieren und beraten lassen, wenn Sie schwanger sind und
oder einfach einen neutralen Ort brauchen, um Ihre Gedanken und Gefühle auszusprechen.

Wir sind dazu berechtigt, Sie nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß §219 StGB zu beraten und Ihnen die für einen Abbruch notwendige Bescheinigung auszustellen.

Sie können einmalig oder mehrfach, allein oder in Begleitung Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder anderer Vertrauens-
personen kommen. Das gilt auch, wenn Sie noch nicht volljährig sind. Sie können in der Beratung bei Bedarf anonym bleiben. Die Beraterinnen von pro familia stehen unter Schweigepflicht. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Bis Sie sich über Ihre Entscheidung im Klaren sind, können Sie auch ohne Voranmeldung in unsere Offene Sprechstunden kommen. (Während der Offenen Sprechstunden kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns für alle Ratsuchenden die nötige Zeit nehmen.)

Auch während der Schwangerschaft oder nach einem Abbruch können Sie sich weiter bei uns informieren und beraten lassen.